abo+ | Für Schüler/innen und Studierende

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Jahresabonnement für Schüler/innen und Studierende

Tarife in Euro

Tarif Schüler der Grund-, Mittel- und Oberschule, die Vollzeitschüler der Berufsschule und die Vollzeitteilnehmer an einer Grundausbildung im Sozialbereich Studierende, Lehrlinge, die die Berufsschule besuchen, Abendschüler, Teilnehmer/innen an einer berufsbegleitenden Grundausbildung im Sozialbereich
Antrag auf Neuausstellung Abonnement kostenlos 150,00
Duplikat 50,00 20,00

Allgemeine Informationen

Das abo+ ist ein persönlicher Fahrschein, mit dem Schülerinnen und Schüler sowie Studenten und Studentinnen für ein Jahr alle öffentlichen Verkehsmittel des Südtiroler Transportverbundsystems benutzen können.

Wer ist zum Erwerb berechtigt?

Beantragen können das abo+ Personen, die am 31. Dezember des Jahres, in dem das Ansuchen vorgelegt wird, das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die

  • in Südtirol ansässig sind und in Südtirol oder außerhalb Südtirols eine Schule besuchen oder ein Studium absolvieren;
  • nicht in Südtirol ansässig sind, aber dort eine Schule besuchen oder ein Studium absolvieren;
  • an einer Grundausbildung im Sozialbereich teilnehmen.

Welche Verkehrsmittel können benutzt werden?

Das abo+ kann verwendet werden:

Ausgeschlossen sind:

  • Langstreckenzüge (wie Intercity, Eurocity, Euronight, Eurostar);
  • Züge auf der Strecke Brenner-Innsbruck.

Wie wird dieses Ticket verwendet?

Contactless Technologie - Entwertungspflicht

Ab 14. Februar 2012 muss das abo+ bei jedem Einstieg in ein öffentliches Verkehrsmittel entwertet werden (Check In). Das Check Out ist nicht notwendig.
Bitte beachten Sie: Bei Antritt einer Zugfahrt muss das abo+ nur am Abfahrtsbahnhof entwertet werden (Check In), beim Umsteigen von Zug auf Zug ist kein weiteres Check In notwendig.

Bei eventuellen Kontrollen an Bord der öffentlichen Verkehrsmittel muss das abo+ zusammen mit einem gültigen Identitätsausweis vorgelegt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Schülerinnen und Schüler, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; für sie reicht es aus, das abo+ vorzulegen.
Falls das abo+ aus irgendeinem Grund nicht vorgelegt werden kann, (weil es vergessen oder verloren wurde etc.) muss ein gültiger Fahrausweis gekauft werden.
Die missbräuchliche Verwendung des abo+ hat den sofortigen Einzug seitens des Kontrolleurs oder des Busfahrers zur Folge. Das zuständige Landesamt legt die Dauer des Einbehalts fest, und zwar von mindestens einem Monat bis zu höchstens einem Jahr. In diesem Zeitraum kann weder eine neues abo+ noch ein Duplikat beantragt werden.

Wie lange ist dieses Ticket gültig?

Das abo+ ist vom 1. September bis zum 15. September des darauffolgenden Jahres gültig.

Was kostet dieses Ticket?

Für die Ausstellung des abo+ gelten folgende Tarife:

  • Die Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel- und Oberschule sowie die Vollzeitschüler der Berufsschule und die Vollzeitteilnehmer an einer Grundausbildung im Sozialbereich erhalten das abo+ kostenlos;
  • 150,00 Euro für Studierende, für Lehrlinge, die die Berufsschule besuchen, für Abendschüler, für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer berufsbegleitenden Grundausbildung im Sozialbereich (Pflegehelfer, Sozialbetreuer, Hauslehrer, Kindergärtner, Tagesmutter);

Für die Ausstellung eines Duplikates werden 50 Euro für Duplikate abo+, die kostenlos ausgestellt werden; 20 Euro für Duplikate abo+ zum Preis von 150,00 Euro an Verwaltungsgebühren berechnet.

Wie wird dieses Ticket beantragt?

Beim ermächtigten Fahrkartenschalter: Für in Südtirol ansässige Schülerinnen und Schüler, die eine Schule außerhalb Südtirols besuchen, Universitätsstudenten und andere Anspruchsberechtigte. Eine Einschreibe-/Besuchsbestätigung muss beigelegt werden.

  • Schülerinnen und Schüler, welche in Südtirol die Grund-, Mittel-, Oberschule (das gilt auch für Abendschüler) oder die Berufsschule besuchen, sowie Vollzeitteilnehmer an einer Grundausbildung im Sozialbereich beantragen das abo+ bei der jeweiligen Schule, wo sie auch das Antragsformular erhalten.
  • Schülerinnen und Schüler, die in der Provinz Bozen ansässig sind und eine Schule außerhalb der Provinz besuchen, Universitätsstudenten und andere Anspruchsberechtigte wenden sich an die autorisierten Verkaufsstellen.

Der Antrag kann zwischen 1. März und 31. Dezember eines jeden Jahres gestellt werden.

Für die Formulare sehen Sie: Schulpass (Anwendung für Schulen)